Laden Sie hier die Statuten des Vereins Zentrale Abrechnungs- stelle für Sozialversicherungen herunter. PDF
Privathaushalten muss eine unbürokratische und einfache Möglichkeit für die legale
Beschäftigung von Hausangestellten geboten werden, denn Knowhow und administrativer
Aufwand sind nicht unerheblich. Die Haushalte zahlen am liebsten einen Pauschalbetrag,
ohne sich mit komplizierten und langwierigen Formalitäten abgeben zu müssen.
Der Verein Zentrale Abrechnungsstelle für Sozialversicherungen (ZAS) setzt genau
hier an. Mit nur einem A4-Formular wird der Arbeitnehmende angemeldet. Sämtliche
weiteren Abrechnungen werden zentral durch die Abrechnungsstelle erledigt.