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  Haben Sie noch Fragen oder möchten Sie weitere Infos zur Abrechnung über die ZAS?
Rufen Sie uns an: 061 261 66 66
 

 

 

Wer zahlt der/dem Angestellten den Lohn?

Bis zu einem monatlichen Bruttolohn von CHF 1'000.00 wird der Lohn direkt vom
Arbeitgebenden an den Arbeitnehmenden ausbezahlt.

CHF 1'000.00 übersteigende Bruttolöhne können, wenn gewünscht, über die ZAS
dem Arbeitnehmenden ausbezahlt werden.

 

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