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  Hier finden Sie Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um die Absicherung Ihres Personals über die ZAS. Weiter  

  Haben Sie noch Fragen oder möchten Sie weitere Infos zur Abrechnung über die ZAS?
Rufen Sie uns an: 061 261 66 66
 
 

Seit dem 1. Januar 2008 schreibt das Gesetz vor,
dass Personen, die bei Ihnen gegen Entgelt als

• Haushaltshilfe
• Raumpfleger/-in
• Kinderbetreuer/-in
• Pflegedienstleister/-in
• Hauswart/-in
• Aushilfe (Administration, diverse Arbeiten)

ein- oder mehmals im Monat tätig sind, in jedem Fall Sozialversicherungsbeiträge (AHV / IV / EO
und ALV) leisten, gegen Unfall versichert sein
und Steuern, z.B. Quellensteuer, zahlen müssen.

Die ZAS – Zentrale Abrechnungsstelle für
Sozialversicherungen – bietet aus einer Hand
kostengünstig die einfache und sichere
Lösung. Mit nur einem Formular melden Sie Ihre Arbeitnehmende der ZAS, die für Sie zentral mit allen Versicherungen abrechnet.

So haben Sie geringen Aufwand und verlieren
keine wertvolle Zeit, denn die ZAS deckt alle
gesetzlichen Pflichten ab.

Und wenn Ihrem «guten Engel» doch mal etwas passieren sollte (z.B. Unfall), erledigt die ZAS auch dies – zum gleichen Preis.